Die Opfer sind alt, gebrechlich, dement oder aus anderen Gründen nicht in der Lage, ihren Alltag selbst zu bewältigen. Pflegebedürftige sind allen Formen von Gewalt hilflos ausgeliefert.

Zahlen dazu, wenn überhaupt verfügbar, zeigen: Mit den traditionellen Methoden werden die Strafverfolger die Gewalt in der Pflege weder aufdecken noch eindämmen können. Seit 2019 geht die Berliner Polizei deshalb neue, interdisziplinäre Wege: „PaRis – Pflege als Risiko“, heißt das vom Bundesministerium für Bildung geförderte Projekt, mit dem die Polizei ein berlinweites Netzwerk gegründet hat, an dem sich unter anderen die Berliner Staatsanwaltschaft, Krankenkassen und Opferberatungen beteiligen. „Ziel ist, Strukturen und Rahmenbedingungen aufzubauen und zu fördern, die eine würdevolle, sichere und gewaltfreie Pflege ermöglichen“, sagt Clara Ackermann, Kriminologin beim Innovationsmanagement des LKA Berlin.

Weil es zu „Gewalt in der Pflege“ keine verlässlichen Statistiken gibt, werteten die PaRis-Mitarbeiter zunächst 354 staats- und amtsanwaltschaftliche Verfahrensakten aus: Die meisten Opfer sind demnach zwischen 75 und 84 Jahre alt. In 75 Prozent handelt es sich um Körperverletzungen. Drei Prozent der Fälle endeten tödlich. Fast 90 Prozent der Verfahren wurden eingestellt.

Zehn Prozent Verurteilungen – noch magerer wirkt das Ergebnis, wenn man berücksichtigt, dass die Misshandlungen in den Pflegeheimen selten öffentlich werden und die im häuslichen Bereich so gut wie nie. Die Staats- und Amtsanwaltschaft haben erste Strukturen verändert und Sonderzuständigkeiten eingeführt. Die Polizei stellte für das Fachkommissariat LKA 123 eine Pflegewissenschaftlerin ein, die hilft, die Fälle einzuordnen.

Hier berichten Kommissare, Amts- und Staatsanwältinnen von ganz alltäglichen Fällen, der schwierigen Strafverfolgung und ihren Ideen, Patienten und Familien besser zu schützen.

Ambulanter Pflegedienst

Ein Tag im Dezember 2020. Angelika S., Leiterin eines Betreuungsdienstes, ist aufgebracht. Es gibt wieder Ärger mit Herrn Beyer*, ein Patient, geistig behindert und blind, der in seiner Wohnung rund um die Uhr betreut wird. Pflegepersonal ist knapp und nun hat sich eine Mitarbeiterin bei der Teamleitung beschwert: Herr Beyer habe sie geschlagen. Sie weigert sich, diesen Klienten weiter zu betreuen.

Der aufsässige Patient bringt die Teamleiterin offenbar so auf, dass sie am nächsten Tag den Patienten selbst aufsucht. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Lisa Jani drückt die Beschuldigte den blinden Mann in einen Stuhl und schimpft auf ihn ein. „Wer Mitarbeiter schlägt, kann sich auch selbst Essen kochen!“ Dann habe Angelika S. nach dem gefrorenen Mittagessen gegriffen und das eisige Gemüse so lange gegen seinen Mund gepresst, bis er ihn in seiner Not öffnete: „Friss den Scheiß!“, soll sie gefordert haben.

Konsequenzen fürchtet die Teamleiterin offenbar nicht, obwohl ein Pfleger zumindest Ohrenzeuge des ungleichen Kampfes wird. Eine Anzeige ihres kognitiv eingeschränkten Patienten scheidet aus. Und auch das Risiko, dass ein Pfleger oder eine Pflegerin gegen sie aussagen könnte, ist nach den Erfahrungen der Polizei gering. „Es herrscht oftmals eine falsch verstandene Loyalität unter dem Pflegepersonal, eine Art Korpsgeist“, sagt Kriminologin Clara Ackermann.

Der Wutausbruch von Angelika S. wäre vermutlich nie öffentlich geworden. Doch der Pfleger, der Zeuge wurde, kann die Schreie des Patienten nicht vergessen. Er zeigt die Chefin ein paar Wochen später doch noch an. Am 9. Mai 2022 geht Angelika S. ein Strafbefehl zu. Gegen die Geldstrafe von 3000 Euro legt sie Einspruch ein, weshalb der Fall demnächst vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelt wird. Die Staatsanwaltschaft wirft der 61-jährigen Körperverletzung und Nötigung vor.

Pflegeheim

Ein Tag im Sommer 2021. Die Ärzte sorgen sich um die Gesundheit von Frau Schulze. Deshalb beschließt ihr Pflegeheim, die 75-jährige Bewohnerin morgens in ein Krankenhaus zu fahren. Als die Ergebnisse der Blut- und Urinuntersuchung vorliegen, fällt den Ärzten ein erhöhter Benzodiazipin-Wert auf. Die Kinder von Frau Schulze können sich das nicht erklären: Sie verfügen über eine Vorsorgevollmacht und wissen, dass ihrer demenzkranken Mutter dieses starke Beruhigungsmittel nicht verschrieben wurde.

Als die Angehörigen nachfragen, bestreitet die Heimleitung, dass die Patientin mit Benzodiazipin behandelt wurde. Die Angehörigen beschleicht das Gefühl, dass innerhalb der Einrichtung gemauert wird. Sie stellen Strafanzeige.

So landet der Fall auf dem Schreibtisch von Oberamtsanwältin Annika Stübe. Die Berliner Amtsanwaltschaft hat Stübe zusammen mit zwei weiteren Kolleginnen am 1. Februar 2022 als Sondersachbearbeiterinnen eingesetzt, um Gewaltvorfällen in der Pflege nachzugehen.

Als die Schweigepflichtentbindungserklärung bei Stübe eingeht, bestätigen Internistin und Neurologin des Opfers, dass Schulze das Beruhigungsmittel nie verschrieben wurde. Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.

Stübe beauftragt einen medizinischen Sachverständigen, der anhand der Krankenakte und der Klinikunterlagen Rückschlüsse auf die Uhrzeit ziehen kann, zu der Frau Schulze das Medikament verabreicht worden sein muss. „So habe ich jetzt einen Tattag.“

Und sie kennt die Namen der Mitarbeiter, die an diesem Tag Nachtschicht hatten und nun zum kleinen Kreis der Verdächtigen zählen. Die Ermittler vermuten, dass einer oder eine von ihnen Frau Schulze das Medikament verabreicht hat, um sie ruhigzustellen und so ungestört den Dienst verrichten zu können.

Schon heute hetzen die Pflegenden von Bett zu Bett, um ihr Arbeitspensum zu bewältigen. Zeit, auf die einzelnen Patienten einzugehen, bleibt kaum. Bis 2026 rund 61.300 Arbeitsplätze in dem Bereich neu entstehen, heißt es in dem kürzlich veröffentlichten Fachkräftemonitoring. Die in Deutschland nachwachsenden Fachkräfte reichten bei Weitem nicht aus, um den erwarteten Bedarf von 77.200 Stellen zu decken.

Seit acht Jahren arbeitet Kriminalhauptkommissar Ralf Benzin im Landeskriminalamt 123, Delikte an Schutzbefohlenen, und ist damit auch für die Gewaltvorfälle in den Pflegeheimen zuständig. In dieser Zeit hat es Benzin nur einmal erlebt, dass ein Opfer selbst die 110 rief. Der Mann saß im Rollstuhl, war aber geistig topfit. „Er war von einem Pfleger geschlagen worden.“

Im Benzodiazipin-Fall gilt es für Oberamtsanwältin Stübe herauszufinden, wer von den Pflegern Frau Schulze das Medikament verabreicht hat – und: „War das ein Einzelfall oder handelt es sich um ein generelles Problem in dem Pflegeheim?“ Denn beweisen kann sie den Missbrauch bislang nur für dieses eine Mal, nachdem Frau Schulze in die Klinik eingewiesen worden war.

In dem Pflegeheim hat die Polizei kürzlich bei einer Hausdurchsuchung Akten, Pflege- und Dienstpläne beschlagnahmt.

Annika Stübe sagt, dass die meisten Pfleger und Pflegerinnen ihren Beruf aus selbstlosen Motiven ergriffen haben, getrieben von dem Wunsch zu helfen. Etlichen Heimen, ambulanten Diensten und Familien gelinge es auch, sich gegen den Pflegenotstand zu stemmen und sich hingebungsvoll um ihre Patienten zu kümmern. Es gibt außerdem Pflegeheime, die zu Unrecht unter Verdacht geraten. Im Polizeiabschnitt bereits bekannt ist beispielsweise ein altes Ehepaar, das seit Jahren zusammen in einer Einrichtung lebt. Beide leiden unter Demenz – und unter plötzlichen Momenten der Klarheit, in denen sie sich verwundert umschauen, sich fragen, wer diese ganzen fremden Menschen sind. Die alten Leute fühlen sich verschleppt und wollen zurück nach Hause. „Dann setzen sie sich hin und schreiben eine Strafanzeige an die Polizei: dass sie hier festgehalten, geschlagen und schlecht behandelt werden.“

Wenn dann der Funkwagen vorfährt, um das Paar zu befragen, haben die beiden ihre Anzeige längst vergessen. Genauso wie die vermeintliche Geiselnahme und die Schläge. Ein trauriges Schicksal, sagt Kriminalhauptkommissar Benzin, aber: „Die beiden sind da wirklich gut versorgt.“

Von Heim zu Heim

Landeskriminalamt 123, Delikte an Schutzbefohlenen. Das Team setzt sich zusammen, um die aktuellen Fälle zu besprechen. Der Chef, Kriminalhauptkommissar Ralf Benzin, beginnt:

„Mitarbeiter eines Pflegeheims haben beim Polizeiabschnitt Anzeige gegen zwei Kollegen erstattet. Die beiden seien relativ neu, hätten nicht nur gegenüber den Patienten einen aggressiven Ton drauf. Sie seien auch im Kollegenkreis durch Anzüglichkeiten aufgefallen. Wenn die beiden Nachtdienst hatten, fielen am nächsten Morgen bei Patienten Verletzungen auf …“

Eine Kollegin unterbricht Benzin: „Die beiden Pfleger heißen jetzt aber nicht Kuhn und Behrend, oder?“

Doch, genau die: Kuhn und Behrend, ausgebildete Pflegekräfte, 23 und 33 Jahre alt. Die Kommissarin hatte auch gerade einen Fall aus dem Jahr 2020 auf den Tisch bekommen: dieselben Männer, ähnliche Vorwürfe, ein anderes Heim. Das LKA 123 bildet eine Ermittlungsgruppe.

Auf neun Heime stoßen die Ermittler, in denen das Duo in den vergangenen Monaten angeheuert hatte: immer zu zweit und mit der Aussicht lockend, freiwillig die Nachtschichten zu übernehmen. In vier Heimen hatte man nach ihren Schichten bei den Patienten blaue Flecken entdeckt.

Die Ermittlungsgruppe findet 29 potenziell Geschädigte, darunter Wachkomapatienten, Demenzkranke und andere kognitiv schwer beeinträchtigte Patienten.

Die Pfleger haben gegenüber ihren Arbeitgebern immer bestritten, mit den Verletzungen etwas zu tun zu haben. Da die Heime nichts beweisen können, verzichteten die meisten auf eine Anzeige. Die Pfleger zogen nach jeder Kündigung weiter, um sich im nächsten Heim zu bewerben. Von der Vorgeschichte ahnen die neuen Arbeitgeber nichts.

„Die Beweislage ist oft extrem dürftig“, sagt Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner. In etwa der Hälfte der Fälle hinterlassen die Misshandlungen keine körperlichen Spuren: wenn die Patienten beispielsweise beleidigt, an den Haaren gerissen oder im Bett festgebunden werden.

Auf die Aussagen der Betroffenen kann die Polizei selten setzen, da das Erinnerungsvermögen bei sehr alten Menschen nur noch schwach ausgeprägt ist und sich leicht beeinflussen lässt.

Aber auch wenn die Opfer in der Lage sind, den Übergriff zu beschreiben, spielt Zeit eine entscheidende Rolle: Die meisten Opfer sind zwischen 75 und 84 Jahre alt. Wenn der Prozess zwei Jahre später endlich eröffnet wird, stehen die Ankläger oft ohne Hauptbelastungszeugen da.

Um das Duo zu überführen, entscheidet sich Ralf Benzin für die Videovernehmung und lässt fünf der Geschädigten im Heim vernehmen, während sie im Bett oder Rollstuhl sitzen.

Die meisten Fälle muss die Staatsanwaltschaft trotzdem einstellen: Weil die beiden Männer immer zu zweit im Einsatz sind, können die Ermittler nicht beweisen, wer von beiden in welchem Fall den Patienten geschlagen hat. Ein Patient, der nur körperlich beeinträchtigt ist, sagt aus, dass er von den Männern bedroht wurde. Außerdem findet die Polizei ein Video, in dem sich die Pfleger über einen Demenzkranken lustig machen.

Kuhn und Behrend werden dafür zu einer Geldstrafe verurteilt. Da die meisten Pflegeheime und ambulanten Dienste von ihrem Personal kein polizeiliches Führungszeugnis verlangen, müssen die Ermittler davon ausgehen, dass Kuhn und Behrend als Pfleger weiter ihr Unwesen treiben.

Pflege durch den Ehepartner

Ein Tag im Januar 2022. Herr Wilke ruft den Notruf der Feuerwehr: Seine Frau brauche Hilfe, habe Schnittwunden am Bein. Im Protokoll schildern die Sanitäter die Situation, die sie wenig später in der Tempelhofer Wohnung vorfinden: Herr Wilke, Jahrgang 1936, und Frau Wilke, Jahrgang 1938, leben alleine in ihrer Wohnung, beide sind körperlich gebrechlich. Die Frau leidet unter einer beginnenden Demenz, wird vom Ehemann gepflegt.

Die Schnittverletzungen erklärt Herr Wilke so: Er habe seiner Frau Obst und ein Messer zum Schälen gegeben, es sei heruntergefallen und habe sie dabei verletzt.

Die Sanitäter haben Zweifel. Sie bringen die Verletzte ins Krankenhaus und stellen Strafanzeige. Die Behörden handeln umgehend: Die Frau bekommt eine gesetzliche Betreuerin und wird von der Klinik direkt in ein Heim verlegt.

Für Gepflegte und ihre betagten, oft heillos überforderten Ehepartner ist das Heim manchmal die letzte Rettung.

Die Opfer schweigen, fast immer. Weil sie von den pflegenden Angehörigen abhängig sind und Angst haben, für ihren Verrat bestraft zu werden. Dass sie so alles nur noch schlimmer machen.

Im Fall Wilke hat auch Oberamtsanwältin Annika Stübe Zweifel an der Version des Ehemannes. Doch die Gefahr ist gebannt, seitdem die Frau im Heim lebt, die Situation befriedet. Von der Betreuerin erfährt Stübe, dass Herr Wilke seine Frau regelmäßig besuche und sehr liebevoll mit ihr umgehe.

Im Fall Wilke verzichtet Stübe darauf, einen Gutachter heranzuziehen, der Herrn Wilke eventuell nachweisen könnte, dass das Verletzungsbild nicht mit seiner Version übereinstimmt. Beweisen würde es ohne Zeugen und Aussage der Ehefrau wenig. Und geholfen wäre niemandem. Sie hat das Verfahren eingestellt.

Die Kinder als Pflegende

Die Nachbarn hören Frau Folkerts öfter rufen. Die ältere Dame, dement und pflegebedürftig, wird von ihrer Tochter, einer Alkoholikerin, gepflegt. Als die Schreie der Rentnerin klingen, als würde sie geschlagen, alarmieren sie die Polizei.

Den Beamten erklären Tochter und Mutter: Alles okay, falscher Alarm. Bis zu jenem Tag, an dem die Patientin im Gesicht blutet.

Feuerwehr und Funkwagen fahren vor. Die Beamten schreiben eine Strafanzeige, während Ärzte im Krankenhaus die Verletzung von Frau Folkerts versorgen. Und sie dann mangels Alternativen nach Hause entlassen. In die Hände der offenbar völlig überforderten Tochter.

Kein Einzelfall, sagt Kriminologin Clara Ackermann. „Wir bräuchten so etwas wie ein Frauenhaus für Pflegebedürftige.“ Noch besser wäre es, wenn Pflegeheime für solche Notfälle Betten kurzfristig bereithielten, was aber bisher an der chronischen Überbelegung und ewigen Wartelisten der Einrichtungen scheitere.

Oft bekommt es die Polizei bei ihren Einsätzen mit Familien zu tun, in denen Konflikte schon immer mit physischer oder psychischer Gewalt ausgetragen wurden. Demente Väter, die einst mit emotionaler Kälte herrschten, ihre Kinder mit Drohungen und Schlägen großgezogen haben, sind nun, selbst gebrechlich und hilflos, den Opfern von damals ausgesetzt.

Als der Fall von Frau Folkerts zwei Tage später auf dem Schreibtisch von Kommissar Ralf Benzin landet, geht es ihm zunächst einmal um die, wie er sagt, Gefahrenabwehr. Die Beamten besuchen die Folkerts’, sprechen mit Tochter, Mutter und den Nachbarn. Sie ermitteln im Krankenhaus, befragen einen Rechtsmediziner zu Art und Ursache der Verletzungen.

Nachdem die Polizei mit der Betreuungsbehörde Kontakt aufgenommen hat, prüft diese, ob Frau Folkerts in einer Demenz-WG oder einem Pflegeheim besser aufgehoben wäre. Die Tochter zeigt sich einsichtig, lässt die Finger vom Alkohol und nimmt Hilfe von außen an.

Ackermann sagt, dass viel geholfen sei, wenn alle, die mit den Gepflegten in Kontakt kommen, auf Zeichen von Misshandlungen, etwa blaue Flecken und Würgemale, achten würden, aber auch auf plötzliche Verhaltensänderungen. Die ab Pflegegrad 2 verpflichtend stattfindenden Beratungsgespräche sollten auch für eine „Gewaltdiagnostik“ genutzt und dabei Angehörige und Gepflegte getrennt voneinander befragt werden.

Auch nach Erfahrung von Ralf Benzin sind viele Familien geradezu erleichtert, wenn gegen sie strafrechtlich ermittelt wird. Weil dies für alle der erste Schritt ist, dem Kreislauf aus Verzweiflung, Überforderung und Gewalt zu entfliehen. „Dann wird dieser Knoten endlich zerschlagen“, sagt Kommissar Benzin. Viel Leid ließe sich verhindern, wenn man die Familien schon vorher besser über Hilfsangebote beraten und auf die Belastungen vorbereiten würde.

– *Namen von Tätern und Opfern wurden geändert