Über die Zukunft des Dragonerareals in Kreuzberg wird seit Jahren gestritten. In der Stadtgesellschaft, im Bund, sogar in der EU. Vor Gericht und hinter den Kulissen. Immerhin soll das Areal am Mehringdamm zu einem Vorzeigequartier der Berliner Stadtentwicklung avancieren. Darunter macht man es hier ja nicht.

Nun das: Der deutschen Hauptstadt wird einmal mehr Rechtsbruch attestiert. Dieses Mal vom Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg: Das vom Land Berlin ausgerufene Sanierungsgebiet ist gar keines – es wurde nur so etikettiert, damit kommerzielle Erwerber verschreckt werden.

Mietobergrenze, Mietendeckel, Vorkaufpraxis, Abwendungsvereinbarungen, Umwandlungsverbotsverordnung – allesamt Berliner Projekte und Instrumente, die allein in der Immobilien- und Wohnungspolitik zuletzt vor Gericht gescheitert beziehungsweise für nichtig erklärt worden sind.

Fast möchte man den Juristen in den Verwaltungen und „bei Senatens“ raten, sich vor dem Verfassen von Verordnungen und Gesetzen in die Rechtsberatung des Vereins „Haus & Grund“ zu begeben, oder ersatzweise bei Berlins „Regierendem Verfassungsrechtler“ Ulrich Battis Rat zu suchen – wenn dies nicht so zynisch klingen würde: „Juristen schaut! Und beratet diese Stadt!“

Vielleicht möchte sie aber gar nicht beraten werden. Vielleicht reichen den Landesregierungen dieser und der letzten Wahlperiode Absichtserklärungen. Die aktuellen Wahlplakate lassen erneut Schlimmes erwarten.

Vielleicht ist es der Weg, der zum Ziel führen soll. Nach der Devise: „Wenn wir vor Gericht auch scheitern, wir haben es wenigstens versucht.“ Rechtskundige schütteln mit Blick auf Berlin nur noch den Kopf und sprechen von einem Verfassungsnihilismus, der in Deutschland seinesgleichen sucht. Den Weg des Commonsense hat Berlin jedenfalls verlassen.

Jenseits dieser Debatte wächst die Liste der immer schwieriger zu finanzierenden Stadtentwicklungsprojekte, die Berlin mit seinen Bezirken nicht auf die Reihe bekommt: Pankower Tor, Blankenburger Süden, Güterbahnhof Greifswalder Straße etc. pp.. Sie wird fast täglich länger.

Neunzig Monate dauert es in Deutschland im Durchschnitt inzwischen, bis alle nötigen Genehmigungen für ein Wohnungsbauprojekt vorliegen. Ach, läge Berlin bei seinen Stadtentwicklungsprojekten doch wenigstens im Durchschnitt.