Ende Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Bislang hat nicht einmal die Hälfte der dazu verpflichteten Berliner diese Erklärung für ihr Haus oder ihre Wohnung ausgefüllt. Einen Monat vor dem Fristende erscheint ausgeschlossen, dass bis dahin alle Berliner diese Erklärung abgeben werden.

Die Finanzämter haben deshalb den Versand der Mahnschreiben verschoben. Ursprünglich sollten die im Dezember verschickt werden. Dies ist nun auf „Februar/März 2023 avisiert“, wie Finanzstaatssekretärin Barbro Dreher in einer Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander Herrmann mitteilte. Diese liegt dem Tagesspiegel vor.

Erst 43 Prozent eingegangen

863.521 Berliner haben ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung, für die sie die Erklärung einreichen müssen. Ende November sind bei den Finanzämtern erst 348.272 Erklärungen eingegangen, wie es in der Antwort der Finanzverwaltung heißt. Aktueller ist die Zahl, die die Verwaltung dem Tagesspiegel vor Weihnachten nannte. Am 18. Dezember waren 369.000 Erklärungen eingegangen, dies sind knapp 43 Prozent.

Die Verwaltung kalkuliert nach eigenen Angaben mit Kosten von 160.000 Euro für die Mahnschreiben. Da ein Schreiben 59 Cent koste, können mit der Summe gut 270.000 Mahnschreiben verschickt werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass die Finanzverwaltung noch auf gut 220.000 Erklärungen hofft. Eine Prognose, wie viele Erklärungen Ende Januar wohl fehlen werden, macht die Finanzverwaltung nicht.

Wegen der von Beginn an schleppenden Eingänge war bundesweit die Frist Mitte Oktober um drei Monate auf Ende Januar verlängert worden. Eine dritte Frist hatten die Behörden ausgeschlossen, die erste Fristverlängerung war als „einmalig“ bezeichnet worden. Tatsächlich ist der Zeitplan knapp. Das Bundesverfassungsgericht hat gefordert, dass die Reform bis 2025 umgesetzt sein muss. Das Land Berlin hatte sogar die erste Fristverlängerung als „für nicht zwingend“ angesehen und sich deshalb bei der Abstimmung in der Finanzministerkonferenz enthalten.

Wie die gut 500.000 säumigen Berliner nun motiviert werden sollen, ist unklar. Anfang Dezember hatten die Berliner Finanzämter einen „Infotag“ mit telefonischer Beratung zur Grundsteuer angeboten. Finanzsenator Daniel Wesener erklärte im Oktober: „Ich appelliere an die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger, ihre Erklärungen rasch einzureichen.“

Offenbar gilt das Prinzip Hoffnung. Ende November hatte ein Sprecher der Finanzverwaltung der Deutschen Presse-Agentur dpa gesagt: „Erfahrungsgemäß reichen Unternehmen, aber auch Privathaushalte sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater ihre Erklärungen eher zum Ende des Erklärungszeitraums ein.“

Bundesweit sind die Zahlen nur unwesentlich besser. Bis zum 22. Dezember gingen in Deutschland 46,2 Prozent der Erklärungen ein, berichtete das „Handelsblatt“ unter Verweis auf das Bundesfinanzministerium. „Um den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Zeitplan zu halten, müssen die noch ausstehenden Grundsteuererklärungen so bald wie möglich kommen“, hatte der Chef der Steuergewerkschaft, Florian Köbler, dem „Handelsblatt“ gesagt.

Anders als viele andere Bundesländer hatte Berlin auf eine schriftliche Information der Steuerpflichtigen im Vorfeld verzichtet – aus Kostengründen. Nur in Ausnahmefällen ist die Erklärung auf Papier erlaubt, wenn zum Beispiel Rentner keinen Computer haben. Knapp fünf Prozent der Erklärungen (16.559) wurden bis Ende November in Papierform eingereicht.

Ein Teil der Steuerpflichtigen hat bereits den „Bescheid über den Grundsteuerwert“ erhalten. Wer im September oder Oktober fertig war, bekam den Bescheid bereits im November, berichteten mehrere Wohnungseigentümer in Wilmersdorf übereinstimmend.

Die Neubewertung der Grundsteuer ist nach einem Urteil des Verfassungsgerichts notwendig geworden. Die Bisherige wurde für verfassungswidrig erklärt, weil die Werte überaltert sind und damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen werde.